Die Eltern mussten ihr Kind für eine Mittagspause aus der Kita holen, wollten aber eine Betreuung von sieben Stunden am Stück. (Symbolbild)
Maximilian von Klenze/dpa
Die Eltern mussten ihr Kind für eine Mittagspause aus der Kita holen, wollten aber eine Betreuung von sieben Stunden am Stück. (Symbolbild)
Klage erfolglos

Gericht: Mittagspause in Kita für manche Eltern zumutbar

Kein ausnahmsloses Recht auf sieben Stunden Kita-Betreuung ohne Unterbrechung: Warum das oberste Verwaltungsgericht des Landes eine Lücke für manche Eltern für zumutbar hält.

Ein Kind hat in Rheinland-Pfalz nicht automatisch Anspruch auf einen Kindergartenplatz mit sieben Stunden Betreuung am Stück, auch wenn das gesetzlich so vorgesehen ist. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hält im Einzelfall auch eine Mittags-Unterbrechung für zumutbar, wenn etwa ein Elternteil nicht arbeitet und auch keinen Angehörigen pflegen muss. Es sei möglich, im Einzelfall die familiäre Situation zu berücksichtigen, entschied das Gericht laut einer Mitteilung (Urteil vom 14. April 2026, Aktenzeichen: 6 A 10075/26.OVG).

Geklagt im Namen ihres Kindes hatten Eltern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis. Das Kind besucht dort eine Kita mit Betreuungszeiten von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr. Die Mutter ist nach Angaben des Gerichts wegen eines weiteren Kindes noch bis Juli 2027 in Elternzeit. Die Eltern beantragten im Mai 2025 einen Platz mit durchgängiger siebenstündiger Betreuung. Der Kreis lehnte aber ab, weil ein solcher Platz nicht angeboten werden könne. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage bereits abgewiesen – das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.

© dpa-infocom, dpa:260428-930-2948/1
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