Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Eilantrag der AfD ab. (Archivbild)
Andreas Arnold/dpa
Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Eilantrag der AfD ab. (Archivbild)
Justiz

Verfassungsgerichtshof lehnt Eilantrag von AfD ab

Der rheinland-pfälzische Landtag will das Parlament vor Verfassungsfeinden schützen. Die AfD-Fraktion ist dagegen vor Gericht gezogen. Eine erste Entscheidung gibt es jetzt.

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetz abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung im sogenannten Normenkontrollverfahren steht aber noch aus, wie der VGH in Koblenz mitteilte. 

Gesetzesänderung des Landtags soll Parlament schützen 

Der Landtag hatte im vergangenen Juli zum Schutz des Parlaments vor potenziellen Verfassungsfeinden mit einer Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes die Möglichkeit geschaffen, verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen staatliche Gelder zu streichen – und zwar dann, wenn die einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Bei dieser wird unter anderem auf Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes zurückgegriffen.

Entscheidung im Grundsatz steht noch aus

Diese Gesetzesänderungen verstoßen nach Ansicht der AfD gegen die Landesverfassung, deshalb hatte sich die Fraktion Ende vergangenen Jahres an den VGH gewandt, der darüber im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden hat.

Eilantrag nach Überprüfung eines Mitarbeiters 

Mit ihrem Eilantrag vom 23. Februar wollte die AfD-Fraktion erreichen, dass die neuen Regelungen bis zu der Entscheidung ausgesetzt werden. Der Landtag hatte wenige Tage zuvor einem Mitarbeiter eines Abgeordneten und der Fraktion mitgeteilt, dass aufgrund über ihn gewonnener Informationen bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung beabsichtigt sei, seine Unzuverlässigkeit festzustellen. Vor einer endgültigen Entscheidung habe der Mitarbeiter aber die Möglichkeit, sich persönlich dazu zu äußern. 

«Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und akzeptieren den strengen Maßstab, den das Verfassungsgericht bei der vorläufigen Außervollzugsetzung von Gesetzen anlegt», kommentierte AfD-Fraktionschef Jan Bollinger die Entscheidung laut Mitteilung. Das Gericht habe ausdrücklich nicht festgestellt, dass der Antrag in der Hauptsache unbegründet oder aussichtslos wäre. «Vielmehr wurde lediglich keine hinreichende Eilbedürftigkeit gesehen.»

Damit werde deutlich, dass für die vorläufige Außervollzugsetzung von Gesetzen eine besonders hohe Hürde bestehe. «Diesen Maßstab respektieren wir selbstverständlich und richten unseren Blick nun auf das anstehende Urteil in der Hauptsache», erklärte Bollinger. «Wir sind zuversichtlich, dass dort eine umfassende inhaltliche Prüfung erfolgen wird, bei der auch das wegweisende Urteil des VG Köln berücksichtigt wird, das die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem schon im Eilverfahren verworfen hat.»

Gesamt-AfD ist vorerst nicht als rechtsextremistisch einzustufen

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Gericht entschied, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt vorerst unterlassen. Einem entsprechenden Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben.

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