Veterinäramt rettet 49 Tiere aus verwahrloster Privathaltung
Müll und Unrat stapeln sich bis an die Decke, in der Luft liegt ein unerträglicher Gestank - aus diesen Verhältnissen rettet das Veterinäramt Hunde, Katzen und Kaninchen.
Müll und Unrat stapeln sich bis an die Decke, in der Luft liegt ein unerträglicher Gestank - aus diesen Verhältnissen rettet das Veterinäramt Hunde, Katzen und Kaninchen.
Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat 49 Tiere aus einer extrem zugemüllten Wohnung im Landkreis gerettet. Wie die zuständige Kreisverwaltung in Ludwigshafen mitteilte, wurden Mitte Juni gemeinsam mit der Polizei, dem Ordnungsamt und der Tierrettung 26 Hunde, 17 Katzen und 6 Kaninchen aus der Obhut ihres Halters befreit.
Aufgefallen war der Halter den Angaben zufolge aufgrund einer anonymen Anzeige, die den Verdacht auf illegalen Handel mit stark missgebildeten Chihuahua-Welpen meldete. Bei einer ersten Kontrolle habe der Halter den Zutritt zu seinem Grundstück zunächst verweigert und bestritten, Welpen zu besitzen, hieß es.
Durchsuchungsbeschluss führt zur Rettung der Tiere
Später seien mehrere Hunde mit starkem Flohbefall, kahlen Stellen im Fell und ungepflegten Krallen vorgezeigt worden. Nachdem der Halter einer Aufforderung, die Tiere tierärztlich behandeln zu lassen, nicht nachgekommen sei, habe das Veterinäramt einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, so die Kreisverwaltung.
Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte nach Angaben der Kreisverwaltung «katastrophale Zustände» vor. Die Wohnung sei stark vermüllt und die Böden seien großflächig mit Kot und Schmutz bedeckt gewesen. In den Räumen habe ein starker Geruch nach Fäkalien, Müll und Tieren geherrscht.
Einige Tiere bereits erholt
Die Tiere wurden in überwiegend abgemagert und in einem schlechten Zustand in Tierheimen und bei Tierschutzvereinen untergebracht und tierärztlich versorgt. Ein Teil habe sich inzwischen gut erholt, einige Tiere hätten bereits Interessenten für eine Vermittlung, teilte die Kreisverwaltung mit.
Gegen den Halter wird nach Angaben der Behörde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
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