Eine fünfstellige Zahl an Menschen mehr könnte bei der Landtagswahl mitstimmen, wenn das auch für 16- und 17-Jährige erlaubt wäre. (Archivbild)
Michael Brandt/dpa
Eine fünfstellige Zahl an Menschen mehr könnte bei der Landtagswahl mitstimmen, wenn das auch für 16- und 17-Jährige erlaubt wäre. (Archivbild)
Landtagswahl am 22. März

Wahlalter ab 16 – Rund 64.000 mehr könnten wählen

In einer ganzen Reihe von Bundesländern dürfen 16- und 17-Jährige bei Landtagswahlen mitstimmen – nicht so in Rheinland-Pfalz. Wie viele Menschen das diesmal trifft.

Wenn bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz das Wahlrecht ab 16 Jahren gelten würde, könnten am 22. März rund 64.000 Menschen mehr ihre Stimme abgeben. Das ist die Zahl der 16- und 17-Jährigen im Land, wie aus einer Antwort des Innenministeriums in Mainz auf eine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion hervorgeht.

Das Ministerium verweist bei der Zahl der Stimmberechtigten auf eine Fortschreibung der Bevölkerung auf Grundlage des Zensus 2022 zum Stand 31. Dezember 2024. Und es schreibt in der Antwort weiter: «Die Landesregierung bedauert, dass eine Reform des Wahlrechts mit dem Ziel, das aktive Wahlrecht für die Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken, in der noch laufenden 18. Legislaturperiode des Landtages nicht möglich war.»

Grüne: Möglichst viele teilhaben lassen

Die Ampel-Parteien hatten es mehrfach versucht, das Vorhaben war aber unter anderem wegen der Ablehnung durch die CDU gescheitert. Anders ist es etwa im Nachbarland Baden-Württemberg, wo zwei Wochen vorher ein neuer Landtag gewählt wird. Dort darf erstmals ab 16 Jahren mitgestimmt werden. Auch in CDU-geführten Bundesländern gibt es teils das Wahlrecht bei Landtagswahlen ab 16, ein Beispiel ist Nordrhein-Westfalen.

Mit Blick auf Rheinland-Pfalz sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Carl-Bernhard von Heusinger: «Ein moderner Staat braucht ein modernes Wahlrecht in einer modernen Verfassung.» Es gehe darum, dass möglichst viele Menschen an der Demokratie teilhaben dürfen. 

16- und 17-Jährige dürften bei Europawahlen bereits wählen. «Wir streben das auch für Kommunal- und Landtagswahlen an», sagte er. Dafür ist eine Änderung der Landesverfassung nötig, für die es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag in Mainz braucht.

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